Deutsche bersetzung der

GNU General Public License
    Erstellt im Auftrag der S.u.S.E.&nbsp;GmbH <TT>http://www.suse.de</TT> <BR>
von Katja Lachmann bersetzungen, <BR>
    berarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH <TT>http://www.g-n-u.de</TT> <BR>

    (31.&nbsp;Oktober 1996, 4.&nbsp;Juni 2000)

Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das
  Verstndnis der GNU General Public License  (GNU-GPL) zu
  erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im
  rechtlichen Sinne anerkannte bersetzung.

Die Free Software Foundation  (FSF) ist nicht der Herausgeber
  dieser bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als
  rechtskrftigen Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
  bersetzung nicht sorgfltig von Anwlten berprft wurde, knnen die
  bersetzer nicht garantieren, da die bersetzung die rechtlichen
  Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
  da von Ihnen geplante Aktivitten im Sinne der GNU-GPL gestattet
  sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.


Die Free Software Foundation  mchte Sie darum bitten, diese
  bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fr von Ihnen
  geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfr
  stattdessen die von der Free Software Foundation  herausgegebene
  englischsprachige Originalversion.

This is a translation of the GNU General Public License
  into German. This translation is distributed in the hope that it will
  facilitate understanding, but it is not an official or legally
  approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this
  translation and has not approved it as a legal substitute for the
  authentic GNU General Public License. The translation has not been
  reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be
  sure that it exactly represents the legal meaning of the GNU General
  Public License. If you wish to be sure whether your planned activities
  are permitted by the GNU General Public License, please refer to the
  authentic English version.

The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
  translation as the official distribution terms for your programs;
  instead, please use the authentic English version published by the
  Free Software Foundation.

                  GNU General Public License
Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright (c) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA peter@gerwinski.de


Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu
  vervielfltigen und unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind
  jedoch nicht erlaubt.


Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr
  die englischsprachige Originalversion!

                           Vorwort


Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
  die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern.
  Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License ,
  die Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren.
  Sie soll sicherstellen, da die Software fr alle Benutzer frei ist.
  Diese Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software
  Foundation  herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme,
  deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben.  Auch Sie
  knnen diese Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden.
  (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation 
  unterliegt stattdessen der GNU Library General Public License ,
  der Allgemeinen ffentlichen GNU-Lizenz fr Bibliotheken.)
  [Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser
  Public License abgelst - Anmerkung des bersetzers.]


Die Bezeichnung ,,freie`` Software  bezieht sich auf Freiheit,
  nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit
  garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fr
  diesen Service zu berechnen, wenn Sie mchten), die Mglichkeit, die
  Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu
  bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software ndern
  oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und
  da Sie wissen, da Sie dies alles tun drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die
  es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
  aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
  Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn
  Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.

Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die
  Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien
  eines solchen Programms verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da
  auch die Empfnger den Quelltext erhalten bzw.&nbsp;erhalten knnen. Und
  Sie mssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte
  kennen.

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
  Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
  diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
  vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.

Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus
  sicherstellen, da jeder erfhrt, da fr diese freie Software
  keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
  modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die Empfnger
  wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
  von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen
  Autors schdigen.

Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
  Software-Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da
  Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren
  - mit dem Ergebnis, da das Programm proprietr wrde. Um dies zu
  verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr
  freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt
  nicht lizenziert werden darf.


Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung,
  Verbreitung und Bearbeitung:

Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz

Bedingungen fr die Vervielfltigung,

Verbreitung und Bearbeitung

0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere
  Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
  darauf hinweist, da das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser 
  General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird
  jedes derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm``
  bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem Programm basierendes
  Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
  Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das
  Programm, auch auszugsweise, sei es unverndert oder verndert
  und/oder in eine andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im folgenden wird
  die bersetzung ohne Einschrnkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.)
  Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.


Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung
  werden von dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren
  Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht
  eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
  Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
  darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die Ausfhrung des
  Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des
  Programms ab.

1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien
  des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen
  und verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie
  einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu
  verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
  Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren
  allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
  Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Geb&#252;hr
  verlangen. Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgelt
  eine Garantie fr das Programm anbieten.

2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines
  Teils davon verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
  entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
  von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da
  zustzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfllt werden:

1. Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk
      versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
      Datum jeder nderung hinweist.
2. Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder
      verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
      oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber als Ganzes
      unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebhren zur
      Verfgung gestellt wird.
3. Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung
      interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es,
      wenn es auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung
      gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
      geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, da es
      keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie Garantie
      leisten), und da die Benutzer das Programm unter diesen
      Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der Benutzer darauf
      hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
      (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
      normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf dem
      Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung
      ausgeben).

Diese Anforderungen gelten fr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
  Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
  abgeleitet sind und vernnftigerweise als unabhngige und
  eigenstndige Datenwerke fr sich selbst zu betrachten sind, dann
  gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fr die betroffenen
  Teile, wenn Sie diese als eigenstndige Datenwerke weitergeben.  Wenn
  Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
  ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu die
  Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
  deren Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
  ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhngig
  vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr
  Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fr Datenwerke
  streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
  vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
  von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
  auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
  Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
  einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
  Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
  Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes
  Datenwerk gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form
  unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben
  - vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen
  erbringen:

1. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen
zugehrigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den
      Datenaustausch blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
      den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu. Oder:

2. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
      lang gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
      vollstndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
      Verfgung zu stellen - zu nicht hheren Kosten als denen, die
      durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
      Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem
      fr den Datenaustausch blichen Medium weitergegeben wird. Oder:

3. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
      der Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
      erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle
      Verbreitung zulssig und nur, wenn Sie das Programm als
      Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit einem entsprechenden
      Angebot gem Absatz b erhalten haben.)

Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
  Datenwerkes verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
  wird. Fr ein ausfhrbares Programm bedeutet ,,der komplette
  Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
  einschlielich aller zugehrigen
  Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
  Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
  Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
  enthalten, was blicherweise (entweder als Quelltext oder in binrer
  Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
  Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei
  denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder von Objectcode
  dadurch erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene
  Stelle gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen
  Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
  Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
  Objectcode zu kopieren.
4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen,
  verndern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch
  diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
  der Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
  Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
  dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
  Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet,
  solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
  da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
  die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
  verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
  verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
  Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verndern oder
  verbreiten, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und
  mit allen ihren Bedingungen bezglich der Vervielfltigung,
  Verbreitung und Vernderung des Programms oder eines darauf
  basierenden Datenwerks.
6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
  Programm basierendes Datenwerk) weitergeben, erhlt der Empfnger
  automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
  entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen,
  zu verbreiten und zu verndern. Sie drfen keine weiteren
  Einschrnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des
  Empfngers vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die
  Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des
  Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht
  auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu,
  Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
  dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von
  den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das
  Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
  Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
  drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn
  zum Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des
  Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
  indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
  sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
  auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.


Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter
  bestimmten Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
  Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im brigen soll dieser
  Paragraph als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
  Patente oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die
  Gltigkeit solcher Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
  einzig den Zweck, die Integritt des Verbreitungssystems der freien
  Software zu schtzen, das durch die Praxis ffentlicher Lizenzen
  verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem
  groen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im
  Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es
  liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels
  irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf
  diese Entscheidung keinen Einflu.

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
  Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des
  Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
  urheberrechtlich geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann
  der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
  hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
  in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung
  nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
  ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
  Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.
9. Die Free Software Foundation  kann von Zeit zu
  Zeit berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
  License  verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom
  Grundprinzip her der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail
  abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.


Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
  einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer
  bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder spteren Version``
  (``any later version'')  unterliegt, so haben Sie die Wahl,
  entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen
  jeder beliebigen spteren Version, die von der Free Software
  Foundation  verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
  Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige Version whlen, die
  je von der  Free Software Foundation  verffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
  anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die
  Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
  Erlaubnis zu bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der
  Free Software Foundation  steht, schreiben Sie an die Free
  Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
  Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
  werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software
  abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das
  gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
  allgemeinen zu frdern.


                        Keine Gewhrleistung


11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
  besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies
  gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
  besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
  so zur Verfgung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewhrleistung,
  weder ausdrcklich noch implizit, einschlielich - aber nicht
  begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten
  Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit
  des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
  herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur
  oder Korrektur bei Ihnen.

12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht
  gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
  Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
  erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenber fr
  irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher allgemeiner
  oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte
  (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der Benutzung des
  Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
  (einschlielich - aber nicht beschrnkt auf - Datenverluste,
  fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
  anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms,
  mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
  Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden
  unterrichtet worden war.

                              Ende der Bedingungen
